Benutzungsordnung

Die Radstation am Hauptbahnhof Osnabrück dient dem ordnungsgemäßen Abstellen von Fahrrädern in einem vor Witterungseinflüssen geschützten Raum. Mit der Annahme eines Tagestickets, einer Dauerkarte oder der tatsächlichen Einfahrt eines Fahrrades erkennt der/die Benutzer(in) der Radstation die nachstehenden Bedingungen des Betreibers an:

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7. Die Ausfahrt des Tageskunden ist nur gegen Rückgabe des Tagestickets und Zahlung eines Entgeltes gestattet. Das Entgelt für die Überlassung eines Einstellplatzes richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung. Die Bezahlung erfolgt in Bar oder ab 10€ auch mit EC- bzw. Kreditkarte.

8. Die Herausgabe des Fahrrades erfolgt bei Verlust des Parkscheins nur gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises.

9. Der Aufenthalt im Abstellbereich der Radstation über die Zeit des reinen Einstell- u. Abholvorganges hinaus ist nicht gestattet.

10. Der Betreiber kann auf Kosten und Gefahr des Benutzers/der Benutzerin das Fahrrad aus der Radstation entfernen lassen, wenn es über einen durch das Ticket nicht abgedeckten Zeitraum hinaus nicht abgeholt wird.

11. Für alle Forderungen, die sich aus der Benutzung der Radstation ergeben, hat der Betreiber ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrrad.

12. Für Dauerparker gelten die vorstehenden Vertragsbedingungen uneingeschränkt sinngemäß, soweit nicht einzelne Punkte der besonderen Vertragsbedingungen des Dauerparkvertrages abweichende Regelungen treffen.

Radstation Osnabrück Hbf