Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen (Stand: 01.04.2023)

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#c86

6. Bei Rückgabe des Fahrrads ist die für den Mieter bestimmte Durchschrift dieses Mietvertrags vorzulegen, damit hierauf die Rückgabe bescheinigt und etwaige festgestellte Mängel des Fahrrads dokumentiert werden können.

7. Die Radstation® Osnabrück haftet für Schäden, die in Folge mangelhafter Betriebssicherheit des Fahrrads und seiner Teile entstehen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Im Falle eines Verkehrsunfalls oder bei einem sonstigen Schadensereignis sowie bei Abhandenkommen oder Beschädigungen des Fahrrads ist hiervon sofort die Radstation® Osnabrück zu verständigen. Zugleich ist die nächstgelegene Polizeidienststelle zur Unfallaufnahme bzw. Erstattung einer Anzeige bei einer Straftat einzuschalten.

9. Der Mieter haftet der Radstation® Osnabrück für alle an dem Mietrad nach Übergabe an ihn aufgetretenen Schäden, unabhängig davon, ob hierfür die Versicherung der Radstation® Osnabrück (Europäische Reiseversicherung AG, München) oder ein Dritter einzustehen hat. Ersatzleistungen Dritter werden angerechnet.

10. Ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien oder solche, die über keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand verfügen, ist Münster.

11. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden die Räder am ersten Miettag bis 14 Uhr für Sie bereitgehalten. Sie haben die Möglichkeit, bis 5 Tage vor dem ersten Miettag die Bestellung ohne Kosten zu reduzieren oder zu stornieren. Nach dem Zeitpunkt berechnen wir 50% des Ausfalls.